Deutsche eVergabe

Welche Kosten entstehen für mich als Vergabestelle?

Bieter können selbstverständlich, wie im Vergaberecht gefordert, kostenfrei auf Bekanntmachung und Vergabeunterlagen zugreifen und alle Funktionen des Portals nutzen. 

Als Vergabestelle können Sie sämtliche Funktionen nutzen: vom Erfassen der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung und der Kommunikation mit den Bietern während des Vergabeverfahrens.

Sofern Sie es zulassen, können Bieter ihre Angebote elektronisch und in Textform nach §126b BGB einreichen.
Pro Vergabeverfahren kostet Sie dies 77,- € zuzüglich gesetzlicher MwSt.   

Ab einer Abnahme von 10 Verfahrenspunkten können Sie von Rabatten profitieren.

Für die Erstellung von Transparenzbekanntmachungen (ex-ante und ex-post) entstehen Ihnen keine Kosten. 

Weitere Beiträge

Elektronische Angebotsabgabe deaktivieren

Wie erfasse ich den Preis als das einzige Kriterium?

Wann und wie erstellen Sie eine ex-ante ( Vorinformation gem. § 20 (4) VOB/A)

Nachrichten im Vergabeverfahren

Bedeutung der Fehlermeldungen

BayVeBe: Bayerische Vergabe- und Bekanntmachungsplattform

Textblöcke anlegen und verwenden

Wann muss ein Formular zertifiziert werden?

Jetzt Kontakt aufnehmen