Deutsche eVergabe

Leistungsverzeichnis ändern

Sie finden bei Ihren aktuell publizierten Verfahren den Arbeitsschritt „Leistungsverzeichnis ändern“.

Bitte führen Sie den Schritt nur dann aus, wenn Sie

1. elektronische Angebote zulassen

2. nicht die Gesamtsumme aktiviert, sondern selbst ein LV im Portal erfasst haben und 

3. Ihre Positionen im Leistungsverzeichnis dringend ändern müssen.

Bitte beachten Sie, dass eine Änderung im LV ein erheblicher Eingriff in das Verfahren ist, bereits eingereichte Angebote somit ungültig werden und der Schritt daher nur in absoluten Ausnahmefällen durchgeführt werden sollte. (Rechtschreibekorrekturen oder Ähnliches zählen nicht als Ausnahmefall)

https://vst.deutsche-evergabe.de/Content/documents/Deutsche_eVergabe_LV_aendern.pdf

Sollten Sie unsicher mit der Nutzung der XML-Datei sein, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst.

Sofern Sie keine elektronischen Angebote zugelassen haben oder nur die Gesamtsumme gewählt haben, so löschen Sie einfach die falschen Dateien im Schritt Vergabeunterlagen und laden die korrekten Dateien hoch.

Bereits teilnehmende Firmen werden automatisch über die neuen Dokumente informiert.

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