Überarbeitung des Vergaberechts: Was erwartet uns?

Die öffentliche Vergabe steht vor wichtigen Änderungen. Die neue Bundesregierung plant, noch in diesem Jahr das Vergaberecht zu überarbeiten. Die politischen Gespräche zwischen der SPD und CDU/CSU haben bereits erste Eckpunkte für eine Reform aufgeworfen, die nicht nur die Beschleunigung von Vergabeverfahren zum Ziel hat, sondern auch die Integration von Klimazielen und eine vereinfachte Beschaffung von Rüstungsgütern vorsieht. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und deren mögliche Auswirkungen auf die Praxis der öffentlichen Vergabe.

1. Hintergrund: Ziel der Reform

Das Vergaberecht regelt, wie öffentliche Aufträge erteilt werden. Es soll sicherstellen, dass Aufträge transparent, fair und wettbewerblich vergeben werden. Doch die Komplexität und Länge vieler Vergabeverfahren führen immer wieder zu Verzögerungen und erhöhter Bürokratie. Die neue Regierung hat erkannt, dass eine Reform notwendig ist, um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Dabei spielen sowohl die Beschleunigung der Verfahren als auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen eine zentrale Rolle.

2. Beschaffungsbeschleunigungsgesetz für die Bundeswehr

Ein zentrales Thema der geplanten Reform ist die Beschleunigung der Beschaffung von Rüstungsgütern. Dies ist besonders vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Spannungen und der wachsenden Anforderungen an die Bundeswehr von Bedeutung. Geplant ist ein „Beschaffungsbeschleunigungsgesetz“, das es der Bundeswehr ermöglichen soll, schneller auf dringend benötigte Ausrüstungen zugreifen zu können. Die genaue Ausgestaltung dieses Gesetzes steht noch aus, aber die Reform soll innerhalb der ersten sechs Monate nach der Regierungsbildung erfolgen.

Für die Praxis der Vergabe bedeutet dies, dass es voraussichtlich schnellere und flexiblere Verfahren für die Beschaffung im Verteidigungsbereich geben wird, was insbesondere für Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind, von Interesse ist.

3. Klimaneutrale Leitmärkte durch vergaberechtliche Vorgaben

Ein weiteres Ziel der Reform ist die Förderung klimaneutraler Produkte. Die Bundesregierung plant, durch gezielte vergaberechtliche Vorgaben Leitmärkte für klimaneutrale Produkte zu schaffen. Das könnte zum Beispiel die Einführung von Quoten für klimaneutralen Stahl oder eine Grüngasquote umfassen.

Dies würde nicht nur den öffentlichen Einkauf nachhaltiger gestalten, sondern auch Unternehmen dazu anregen, stärker auf umweltfreundliche Produkte und Produktionsmethoden zu setzen. In der Praxis könnte dies für Vergabestellen, die öffentliche Aufträge vergeben, zu einer stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl von Anbietern führen.

4. Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen

Ein weiteres wichtiges Thema der Reform ist das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen, das über die nächsten zehn Jahre in die Infrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen investiert werden soll. Diese Investitionen betreffen Bereiche wie den Bevölkerungsschutz, Verkehr, Krankenhäuser und die digitale Infrastruktur.

Für die Praxis bedeutet dies, dass sich neue und größere öffentliche Ausschreibungen im Bereich Infrastruktur abzeichnen, was für Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind, neue Chancen eröffnet. Gleichzeitig könnte die Verwaltung dieser Gelder durch ein optimiertes und vereinfachtes Vergabeverfahren schneller und effizienter gestaltet werden.

5. Mögliche Auswirkungen auf Vergabeportale und die eVergabe

Die geplante Reform könnte die Anforderungen an Vergabeportale und die elektronische Vergabe (eVergabe) verändern. Schnellere und vereinfachte Verfahren erfordern ein robustes und flexibles digitales System, das in der Lage ist, auch komplexe Anforderungen zu erfüllen. Als Vergabeportal setzen wir uns dafür ein, diese Entwicklungen aktiv zu begleiten und die digitalen Werkzeuge anzupassen, um die Umsetzung der Reformen zu unterstützen.

Ein wichtiger Aspekt der eVergabe wird dabei die Unterstützung von vergaberechtlichen Vorgaben zur Nachhaltigkeit sein. Hier könnte es erforderlich sein, dass Vergabeplattformen in der Lage sind, entsprechende Zertifikate oder Nachhaltigkeitsnachweise der Anbieter zu integrieren und zu prüfen.

6. Fazit: Chancen und Herausforderungen

Die geplante Reform des Vergaberechts bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Auf der einen Seite könnten beschleunigte Verfahren und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien den öffentlichen Sektor effizienter und zukunftsfähiger machen. Auf der anderen Seite erfordert die Umsetzung der Reformen eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vergabestellen, den Unternehmen und den Vergabeportalen.

Wir als die Deutsche eVergabe sind bestrebt, die Digitalisierung der öffentlichen Vergabe weiter voranzutreiben und zu gewährleisten, dass alle Akteure von den neuen Regelungen profitieren können. Wir werden auch weiterhin aufmerksam beobachten, wie sich die Reform konkretisiert und welche Änderungen für die Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe folgen.