Die Deutsche eVergabe bietet weit mehr als nur ein Vergabe-Portal. Neben der Standardlösung für die Veröffentlichung von Ausschreibungen stellen wir Ihnen auch ein maßgeschneidertes Vergabe-Management-System zur Verfügung. Dieses kann sowohl als Cloud-Lösung als auch als On-Premise-Lösung eingesetzt werden, ganz nach den spezifischen Bedürfnissen Ihrer Vergabestelle.
In unserem Standard Modell entstehen den Bietern, wie vergaberechtlich gefordert, keine Kosten.
Unternehmen können sowohl die Bekanntmachung wie auch die Vergabeunterlagen ohne Registrierung einsehen und herunterladen. Als Vergabestelle können Sie sämtliche Funktionen nutzen:
vom Erfassen der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung und der Kommunikation mit den Bietern während des Vergabeverfahrens. Sofern Sie es zulassen, können Bieter ihre Angebote elektronisch und in Textform nach §126b BGB einreichen. Pro Vergabeverfahren kostet Sie dies 77,- € zuzüglich gesetzlicher MwSt. Angebote bei Abnahme größerer Mengen an Vergabeverfahren erstellen wir Ihnen auf Anfrage gerne individuell.
Als Architekt, der im Auftrag einer Vergabestelle arbeitet, benötigen wir von Ihnen nach der Registrierung das ausgefüllte Formular Erklärung der Vergabestelle. Sie erhalten das Dokument nach der Registrierung von den Mitarbeitern des Kundendienstes per E-Mail.
Sofern Sie Ihre hinterlegte E-Mailadresse noch kennen, können Sie die Funktion Kennwort vergessen in der Anmeldeseite nutzen. Fällt Ihnen die hinterlegte E-Mail nicht ein, so senden Sie bitte eine E-Mail an kundendienst@deutsche-evergabe.de und bitten Sie um neue Zugangsdaten.
Die Bekanntmachung nach § 20 Abs. 4 VOB/A (ehemals § 19 Abs. 5) dient der Vermeidung von Korruption und Manipulation.
Sie ist anzuwenden bei beabsichtigten Beschränkten Ausschreibungen nach VOB/A, deren voraussichtliches Auftragsvolumen 25.000 € zzgl. MwSt. überschreitet.
In Bayern ist die ex-ante auch bei VOL/A bzw. UVgO anzuwenden und ab einem voraussichtlichen Auftragswert über 75.000 € zzgl. MwSt. muss eine Wartefrist von 7 Kalendertagen eingehalten werden.