Deutsche eVergabe

Wann und wie erstellen Sie eine ex-ante ( Vorinformation gem. § 20 (4) VOB/A)

Die Bekanntmachung nach § 19 Abs. 5 VOB/A (bzw. § 20 (4) VOB/A Stand 2019)  dient der Vermeidung von Korruption und Manipulation.
Sie ist anzuwenden bei beabsichtigten Beschränkten Ausschreibungen nach VOB/A, deren voraussichtliches Auftragsvolumen 25.000 € zzgl. MwSt. überschreitet.
In Bayern ist die ex-ante ab einem voraussichtlichen Auftragswert über 50.000 € zzgl. MwSt. zu erfassen. (Gültig für kommunale Auftraggeber)

Leitfaden: Neue Vorinformation (ex-ante nach § 19 (5) VOB/A erstellen

Video: https://DEVA.screencasthost.com/watch/cri0IEViAMA

Weitere Beiträge

Arbeitsplatz individuell gestalten

Verfahren einstellen

Neue Auftraggeber-Typen

Zugriff auf einzelne Verfahren einrichten

Allgemeine Informationen zu EU-Verfahren eForms

Die gesamten Unterlagen eines Vergabeverfahrens herunterladen

Formulare im Schritt Vergabeunterlagen

Rollen zuweisen

Jetzt Kontakt aufnehmen